Wir schwingen den Besen für Sie.

haushaltshilfe


Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.

 

Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:

 

Reinigen der Wohnung

Hierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Auch die Kenntnis von Reinigungsmitteln und -geräten sowie das Bettenmachen zählt hier mit.

 

Einkaufen

Dies beinhaltet das Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln, den Überblick zu haben, welche Lebensmittel wo eingekauft werden müssen, unter Berücksichtigung der Jahreszeit und Menge, die Kenntnis des Wertes von Geld (preisbewusst) sowie die Kenntnis der Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln und die richtige Lagerung. Auch die Beschaffung der für eine Diät benötigten Lebensmittel gehört dazu.

 

Kochen

Es umfasst die gesamte Zubereitung der Nahrung, wie Aufstellen eines Speiseplans (z. B. Zusammenstellung der Diätnahrung sowie Berücksichtigung einer konkreten Kalorienzufuhr) für die richtige Ernährung im Hinblick auf Alter und Lebensumstände. Auch die Bedienung der technischen Geräte sowie die Einschätzung der Mengenverhältnisse und Garzeiten unter Beachtung von Hygieneregeln sind zu werten.

  

Spülen

Je nach den Gegebenheiten des Haushalts wird manuelles bzw. maschinelles Spülen in den Pflegezeiten gewertet.

 

Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Hierzu gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Bettenbeziehen

 

Gartenarbeiten

Wir mähen auch gerne Ihren Rasen, entfernen Laub oder andere Gartenabfälle, gießen Ihre Pflanzen, jäten Unkraut oder erledigen andere anfallende Gartenarbeiten für Sie.

 

Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen (auch als Kombinationsleistung) von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

 

Wichtig!

Der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes ist mitentscheidend für die Gewährung eines Pflegegrades. Er ergibt gemeinsam mit der Dauer der Grundpflege die Gesamtpflegezeit! Für weitere Informationen dazu lesen Sie bitte den verwandten Artikel Pflegestufen.